Gefördert werden darüber hinaus auch Saatgutaufbereitungsanlagen, betriebliche Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien, Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und vergleichbaren Gemeinden des Kerngebiets sowie Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen des Weinbaus.
Voraussetzung
- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 5.000 Euro, max. 100.000 Euro
Förderung
- Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Zuschüsse von bis zu 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens.